Beginn
Mi., 18.03.2026,
14:00 - 15:30 Uhr
Die Unterweisung ist verbindlich für die Verantwortlichen des Schulfrühstücks. Sie ist offen für alle interessierten Beschäftigten und Ehrenamtlichen, die in diesem Bereich arbeiten.
Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung ist der Unternehmer verpflichtet, die Beschäftigten nach dem Infektionsschutzgesetz und der Lebensmittelhygienever-ordnung über Infektionsrisiken und den sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln zu unterweisen. Die regelmäßige Unterweisung ist das wichtigste Instrument, um Be-schäftigte in den Stand zu versetzen, sich hinsichtlich Hygieneregeln und im Umgang mit Lebensmitteln richtig zu verhalten.