Beginn
Di., 10.11.2026,
16:00 - 19:00 Uhr
Gemäß des Schwimmerlasses (Erlass 01/2014) vom 22.01.2014 in Verbindung mit Rundschreiben Nr. A 56/2019 vom 24.10.2019 muss für schulische Maßnahmen am oder im Wasser die Rettungsfähigkeit einer Lehrkraft regelmäßig (spätestens alle 4 Jahre) nachgewiesen werden. Dies kann durch die Erfüllung einer entsprechenden Kombinierten Übung erfolgen.
Für Maßnahmen im Schwimmbad (bei Wassertiefen über 1,35 m) ist die Kombinierte Übung entsprechend des Deutschen Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) Bronze ausreichend, für Maßnahmen im/am Freigewässer ist die Kombinierte Übung des DRSA Silber erforderlich.
Bemerkungen:
Der Lehrgang findet im Feuerwehrbad, Zur Hexenbrücke 12, 27570 Bremerhaven, statt.
Termin: 10.11.2026
Zeit: 16:00 Uhr – 19:00 Uhr
Treffen und Einlass in das Gebäude ist um 15:45 Uhr, pünktliches Erscheinen ist unbedingt notwendig, da sonst kein Einlass mehr möglich ist!! Bitte nicht Klingeln, das landet in der Leistelle der Feuerwehr!
Bitte zum Termin unbedingt eine Bescheinigung der Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 3 Jahre) und die Bescheinigung der letzten Auffrischung oder des Erwerbs des entsprechenden DRSA (nicht älter als 4 Jahre) zur Überprüfung der Eingangsvoraussetzungen mitbringen.