Modulbeschreibung
Schulen in Bremerhaven bieten ihren Schülerinnen und Schülern an, jenseits der schulischen Abschluss-Prüfungen die Prüfung zum Deutschen Sprach-Diplom (DSD) abzulegen.
Das DSD wird von der Zentralstelle für Auslandsschulwesen (ZfA) ausgeführt. Das entsprechende Zertifikat ist ein weltweit anerkanntes Dokument, das eine allgemein gültige Auskunft über die Sprachkompetenz gibt. Sprachschülerinnen und -schüler weltweit können sich zu dieser Prüfung anmelden.
Die Prüfung zum DSD in Deutschland zertifiziert die Sprachkompetenz im Zweitsprachenerwerb Deutsch nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). An den Oberschulen und an den Beruflichen Schulen ist dabei das Niveau B1 relevant.
Zugelassen werden Schülerinnen und Schüler, die bis zu zwei Jahre in Deutschland leben. Sie können zeigen, dass sie in dieser Zeit das Sprachniveau B1 erreicht haben. Auf die Prüfung müssen sie entweder in den Sprachförderklassen der Berufsschulen, in den Vorkursen der Oberschulen oder im Deutschunterricht speziell vorbereitet werden. Die Prüfungs-Vorbereitung ist gleichzeitig eine gute Vorbereitung insgesamt auf Prüfungs-Situationen.
Schulen, die Interesse haben, ihren Schülerinnen und Schülern diese Prüfung zu ermöglichen, erhalten in dieser Fortbildung grundlegende Informationen über das DSD und darüber, welche Voraussetzungen die Schulen erfüllen müssen und wie das Verfahren der Zertifizierung und der Prüfung ist.
Fortbildungen zur Unterrichts-Vorbereitung für die Lehrkräfte sowie zur Zertifizierung der Schulen sind im Nachgang unerlässlich.
Die SchiF richtet sich an alle Schulen mit Schülerinnen und Schülern im Zweitspracherwerb Deutsch. Sie richtet sich vorrangig an die Schulleitungen und die jeweilige Fachschaft Deutsch, denn die Prüfungen werden an den Schulen im Rahmen des Deutsch-Unterrichtes umgesetzt.
Bei Interesse sollte die SchiF möglichst zu Beginn eines Schuljahres im August oder September erfolgen. Fristen zur Anmeldung der Schulen und der Schülerinnen und Schüler sind von der ZfA vorgegeben. Meist muss bis zum Oktober eine Meldung seitens der Schule bei der ZfA erfolgen, sonst kann im entsprechenden Schuljahr keine Prüfung zum DSD angeboten werden.