Beginn
Mi., 25.02.2026,
08:30 - 10:00 Uhr
Die Unterweisung ist verbindlich für die Verantwortlichen des Schulfrühstücks, des Schulkiosk o. ä. . Sie ist offen für alle interessierten Beschäftigten und Ehrenamtlichen, die in diesem Bereich arbeiten.
Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung ist der Unternehmer verpflichtet, die Beschäftigten nach dem Infektionsschutzgesetz und der Lebensmittelhygienever-ordnung über Infektionsrisiken und den sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln zu unterweisen. Die regelmäßige Unterweisung ist das wichtigste Instrument, um Be-schäftigte in den Stand zu versetzen, sich hinsichtlich Hygieneregeln und im Umgang mit Lebensmitteln richtig zu verhalten.